Hallo Zusammen,
die Feuerwehr soll einen wirksammen Löschangriff vornehmen können.
Dazu die Begrenzung mit den Wurfweiten. Ebenso gehört die Zugänglichkeit mit betrachtet.
Wenn in ihrem Beispiel ausreichend Angriffswege für die Feuerwehr je Brandabschnitt vorhanden sind, von welchem die Feuerwehr ohne tiefes Eindringen in die Halle den Löschangriff flächendeckend vornehmen kann sehe ich das auch so, dass die Bewertung für jeden Brandabschnitt erfolgen kann.
Was aus meiner Sicht aber gar nicht geht ist die Öffnung in der Brandwand mit einem T90 Abschluss der dann im Brandfall geöffnet wird.
Das würde ich für einen einsatztaktischen Fehler halten.
Schließlich soll ja die Brandwand und die T 90 die Ausbreitung behindern.
Wenn die Feuerwehr dann die T90 öffnet um von dort aus einen Löschangriff durchzuführen, dann kann sie nicht ausschließen, dass heißer Rauch in den 2 Brandabschnitt gelangt und dort ein Sekundärfeuer auslöst. Muss sie soweit zurückgehen dass sie den Raucheintritt in die Öffnung niederschlagen kann kommt sie mit ihrer Wurfweite nicht mehr weit in die Halle.
Unter meiner Leitung wird ein solcher, nicht betroffener Brandabschnitt, in der Anfangsphase gerade daraufhin kontrolliert, dass alle Öffnungen geschlossen sind, keine baulichen Mängel zu Raucheintritt in diesen Brandabschnitt führen und eine Einheit nur zur Sicherung der Brandwand aus der unbetroffenen Halle eingesetzt.
Beste Grüße
Wolfgang Cordier